Tolstoi: Leo N. Tolstoi: Die Gerichte dienen ausschließlich dem Zweck
Die Gerichte dienen ausschließlich dem Zweck, den Fortbestand der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung zu sichern.
Tolstoi
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Quelle: Tolstoi: Auferstehung, Weltbild Verlag, Augsburg 2004, S. 430, ISBN: B002YYSXPO
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